Orden

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STATUTEN für die Verleihung von Vereins- und VVF-Orden an Vereinsmitglieder

Zugrundegelegt wurden die am 26.4.1983 vom Vereinsausschuß erarbeiteten Richtlinien für Ordensverleihungen.

nachstehend steht
FZA für Faschingszunft Alberschwende und
VVF für Verband Vorarlberger Fasnatzünfte und Gilden

FZA-Orden in Bronze:

7 Jahre aktives Vereinsmitglied

orden-bronze

Ordensträger Bronze

FZA-Orden in Silber:

7 Jahre Präsidiumsmitglied oder 10 Jahre aktives Vereinsmitglied

orden-silber

Ordensträger Silber

FZA-Orden in Gold:

orden-gold

Ordensträger Gold

VVF-Orden II. Klasse (Silber):

– Gründungsmitglied und 7 Jahre Präsidiumsmitglied oder
– 10 Jahre Präsidiumsmitglied oder
– Gründungsmitglied und 12 Jahre aktives Vereinsmitglied oder
– 15 Jahre aktives Vereinsmitglied

Ordensträger VVF-Orden Silber

VVF-Orden I. Klasse (Gold):

Ordensträger VVF-Orden Gold

Erläuterung:
Präsidiumsmitglieder sind alle Vertreter im Ausschuß – das sind Obmann, Obmannstellvertreter, Schriftführer, Kassier, Beiräte
Aktives Vereinsmitglied: durschnittlicher 40-stündiger Arbeitseinsatz für den Verein pro Jahr
– Bei Ausscheiden eines Ausschußmitgliedes aus dem Ausschuß werden die Präsidiumsjahre (Anzahl der im Ausschuß tätigen Jahre) als 1,5 Jahre aktives Vereinsmitglied gewertet.

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